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Ihr Samtgemeindebürgermeister
Dirk Rauschkolb

Hier finden Sie das Wahlergebnis der Samtgemeindebürgermeisterwahl

Was bedeutet “Eingleisigkeit”?

Die bisherigen Ämter des Samtgemeindebürgermeisters und des Samtgemeindedirektors werden künftig in einer Position zusammengefasst. Der dann eingleisige Samtgemeindebürgermeister ist der höchste Beamte der Samtgemeinde und hauptamtlich tätig. Wie der bisherige Samtgemeindedirektor ist der neue Samtgemeindebürgermeister Chef der gesamten Verwaltung und repräsentiert die Samtgemeinde daneben nach innen wie nach außen. Damit gibt es nur noch eine kommunale Spitzenposition. Diese Position ist mit klaren Verantwortlichkeiten ausgestattet. Der eingleisige Samtgemeindebürgermeister wird wie bisher der Samtgemeindedirektor nach A 15 besoldet. Er erhält nicht etwa, wie vielleicht mancher denken mag, eine Aufwandsentschädigung wie der bisherige Samtgemeindebürgermeister.

Direktwahl:

Der neue Samtgemeindebürgermeister wird nicht mehr vom Samtgemeinderat, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Wahlberechtigt sind  alle  Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr.
So kommt ein Stück mehr Demokratie zum Zuge, das höchste Amt der Samtgemeinde rückt näher an den Bürger heran. Sie, als Bürgerinnen und Bürger unserer Samtgemeinde, können nun selbst entscheiden, wem Sie die Führung ihrer Samtgemeinde anvertrauen.

Die Direktwahl findet am Sonntag, dem 7. März 2004 statt. Die Amtszeit des gewählten hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters beginnt aber erst am 1. Oktober 2004, die Amtszeit endet am 31. Oktober 2011.

Anforderungen des Amtes:

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Amtszeit des neu gewählten hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters bis zum 31. Oktober 2011 läuft, kommt Ihrer persönlichen Wahlentscheidung eine besondere Bedeutung zu.
Bedenken Sie, dass die Führung einer Samtgemeinde eine hohe Fachkompetenz und Erfahrung erfordert. Umfassende Kenntnisse in allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung sind die wesentlichen Grundlagen, um diese Aufgabe im Interesse aller Einwohnerinnen und Einwohner dauerhaft erfolgreich wahrnehmen zu können. Und nur eine erfolgreiche Arbeit wird die Samtgemeinde, unsere Gemeinden und Dörfer, und damit uns gemeinsam, weiter voranbringen. An der Spitze einer zukunftsorientierten Samtgemeinde reicht es nicht aus, nur Richtlinien auszugeben und zu repräsentieren. Im Amt des hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters sind vielmehr persönliche Leistung, Erfahrung, Fachwissen und wirtschaftliches Verständnis die Erfolgsgaranten. Ich kann diese Kriterien erfüllen.

Ich werde Kandidat für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Beim Amt des künftigen hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters geht es nicht um eine parteipolitische Funktion, sondern um die kompetente, sachgerechte und parteiübergreifende Wahrnehmung der Aufgaben.

Bisher habe ich mein Amt als stellvertretender Samtgemeindedirektor sachorientiert und parteiübergreifend wahrgenommen. Und so wird es auch als Samtgemeindebürgermeister weitergehen.

Ich werde eine bürgernahe Verwaltung schaffen. Eine Verwaltungsführung in der heutigen Zeit muss auch mit sozialer Kompetenz einher gehen. Ich werde sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten ein offenes Ohr haben. Teamarbeit ist für mich kein Fremdwort. Überheblichkeit und Selbstüberschätzung sowie Alleingänge und ständiges Arbeiten für den Papierkorb hemmen die Verwaltungsarbeit. So etwas wird es bei mir nicht geben. Meine Maßstäbe sind und bleiben das Wohl der Samtgemeinde, der Gemeinden und unserer Bürgerinnen und Bürger.