Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass es ganz alleine den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten ist zu entscheiden, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat für den Bürgermeisterposten geeignet ist oder nicht. Nicht ohne Grund sehen die gesetzlichen Vorschriften keine besonderen Eignungsvoraussetzungen für Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten vor.
Ihm Rahmen meiner Bürgermeisterkandidatur in Sulingen im Jahr 2013, habe ich an einer Stärken- und Schwächenanalyse teilgenommen. Die Studie belegt meine Geeignetheit. Gerne stelle ich hier die komplette Analyse online zur Verfügung.